AGB's


Hier erfahren Sie alles über unsere Liefer-,
Leistungs- und Zahlungsbedingungen.
Allgemeine Liefer-, Leistungs- und Zahlungsbedingungen
der [s.i.g.] mbH

 

§ 1 Geltungsbereich

 

1. Diese allgemeinen Liefer-, Leistungsund Zahlungsbedingungen gelten für alle unsere Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen. Abweichende Bedingungen des Kunden, die wir nicht ausdrücklich schriftlich anerkennen, sind für uns unverbindlich, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.

 

2. Diese Bedingungen sind auch Grundlage aller zukünftigen Leistungen und Lieferungen, auch wenn ihre Einbeziehung nicht erneut ausdrücklich vereinbart wird.

 

 

§ 2 Angebote und Abschlüsse, Leistungsumfang

 

1. Unsere Angebote sind freibleibend. Vertragsabschlüsse und sonstige Vereinbarungen werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung verbindlich. Nebenabreden, Vorbehalt, Änderungen, mündliche Zusicherungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung durch uns.

 

2. Soweit wir auf Wunsch des Kunden im Einzelfall bestimmte Leistungen Dritter vermitteln, erfolgt dies entgeltlich; in diesem Fall kommen Verträge ausschließlich zwischen dem Kunden und dem Dritten zu den jeweils zwischen ihnen vereinbarten Geschäftsbedingungen zustande.

 

3. Die in Prospekten, Katalogen, Rundschreiben, Anzeigen, Preislisten oder in den zum Angebot gehörenden Unterlagen enthaltenen Angaben, Zeichnungen, Abbildungen, technische Daten, Gewicht-, Maßund Leistungsbeschreibungen sind unverbindlich, soweit sie nicht in der Auftragsbestätigung ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.

 

4. Grundlage für unsere Leistungen ist die Leistungsbeschreibung unseres Angebotes oder die im Pflichtenheft festgehaltenen und durch uns schriftlich bestätigten Leistungsbeschreibungen.

 

5. Wir können Dienste über Netzverbindungen, insbesondere das Internet, Standleitungen oder VPN-Leitungen zur Nutzung zur Verfügung stellen. Die Anbindung des Kunden und Aufrechterhaltung der Netzverbindung sowie die Beschaffung und Bereitstellung der erforderlichen Hardund Software auf Seiten des Kunden ist nicht Gegenstand unserer Leistung. Der Kunde wird selbst in eigener Verantwortung für eine seinen Anforderungen entsprechende Netzverbindung sorgen.

 

6. Wir räumen dem Kunden für die Laufzeit des Vertrages das entgeltliche, nicht ausschließliche, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht ein, die ihm überlassene Software zu nutzen. Die für die jeweils vereinbarten ASP-Dienste erforderliche Software wird auf unseren informationstechnischen Systemen bestimmungsgemäß genutzt. Dem Kunden wird die Software in diesem Fall nicht überlassen. Soweit wir neue Versionen, Releases oder Updates der Software während der Laufzeit des Vertrages bereitstellen, gilt das vorstehend gewährte Nutzungsrecht dafür ebenfalls. Soweit nicht im Leistungsschein abweichend vereinbart, sind wir zur Bereitstellung von neuen Versionen, Releases oder Updates nicht verpflichtet. Der Kunde darf Software und andere als seine Daten nur herunterladen und vervielfältigen, wenn und soweit dies zum vertraglichen Leistungsumfang gehört oder zur Inanspruchnahme der vereinbarten Leistungen unabdingbar ist.

 

7. Wir stellen bei ASP-Diensten nach dem aktuellen Stand der Technik sicher, dass unberechtigte Zugriffe auf die Daten des Kunden unterbunden werden. Dem Kunden ist bekannt, dass ein vollständiger Schutz technisch nicht möglich ist. Wir sind berechtigt, mit schädlichem Code versehenes Datenmaterial zu löschen, wenn die Gefährdung nicht auf andere Weise zuverlässig sowie technisch und wirtschaftlich angemessen beseitigt werden kann; der Kunde wird von uns entsprechend unterrichtet.

 

9. Zur Nutzung von ASP-Diensten kann die Einrichtung einer Domain erforderlich werden. Der Kunde wird in diesem Fall selbst eine geeignete Domain bereitstellen. Wünscht der Kunde im Einzelfall die Registrierung eines oder mehrerer Domainnamen durch uns, so übernehmen wir es gegen angemessene Vergütung, die entsprechenden Aufträge für den Kunden an die jeweiligen Registrierungsstellen weiterzuleiten. Bieten mehrere Dritte die Registrierung an, so werden wir vorbehaltlich einer Weisung des Kunden eine geeignete Registrierungsstelle nach unserem Ermessen auswählen. Wir stehen nicht dafür ein, dass die gewünschten Domainnamen verfügbar sind. Für die Registrierung gelten die Bestimmungen der jeweiligen Registrierungsstelle und der Vergabestelle ergänzend. Der Kunde steht dafür ein, dass die Registrierung der Domainnamen Rechtsvorschriften, Rechte Dritter und die guten Sitten nicht verletzt. Bei einer erfolgreichen Registrierung werden wir, soweit rechtlich zulässig, dafür Sorge tragen, dass der Kunde als Berechtigter an dem Domainnamen in der Datenbank der Vergabestelle eingetragen wird.

 

10. Wir stellen dem Kunden erforderliche Zugangskennungen und Passworte (zusammen "Zugangsdaten") zur Verfügung. Der Kunde ist verpflichtet,

 

diese Zugangsdaten nur den jeweils berechtigten Mitarbeitern bekannt zu machen, sie im übrigen geheim zu halten bzw. seine Mitarbeiter entsprechend zu verpflichten und uns unverzüglich zu unterrichten, wenn der Verdacht besteht, dass Zugangsdaten ganz oder teilweise nicht berechtigten Personen bekannt geworden sein könnten. Für das Bekannt werden von Zugangsdaten und etwaige daraus entstehende Schäden hat der Kunde, wenn nicht das Bekannt werden von uns zu vertreten ist, einzustehen.

 

 

§ 3 Vertragsdauer

 

1. Verträge über ASP-Dienstleistungen werden über die im ASP-Schein vereinbarte Mindestvertragsdauer geschlossen. Der Vertrag verlängert sich um jeweils zwölf Monate, wenn er nicht mit einer im ASP-Schein vereinbarten Kündigungsfrist schriftlich gekündigt wird; die Kündigung ist frühestens zum Ende der jeweiligen Mindestvertragslaufzeit zulässig.

 

2. Jeder Vertragspartner ist berechtigt, den Vertrag bei Vorliegen eines wichtigen Grundes ohne Einhaltung einer Frist schriftlich zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere in den in diesem Vertrag genannten Fällen sowie dann vor, wenn der Kunde trotz angemessener Nachfristsetzung seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, ein Vertragspartner in sonstiger Weise gegen wesentliche Verpflichtungen oder wiederholt trotz Abmahnung gegen nicht wesentliche Verpflichtungen aus dem Vertrag verstößt oder in Folge von höherer Gewalt oder unmittelbarer Insolvenzgefahr der kündigenden Partei ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zugemutet werden kann.

 

 

§ 4 Mitwirkungspflichten des Kunden

 

1. Der Kunde wird uns, sofern dies für die Vertragsdurchführung notwendig ist, einen sachkundigen, vertretungsberechtigten Ansprechpartner benennen, der die zur Durchführung eines Leistungsscheins erforderlichen Auskünfte erteilt und Entscheidungen treffen kann.

 

2 Der Kunde wird auch über die vorstehend genannten konkreten Mitwirkungspflichten hinaus alle erforderlichen sachdienlichen Mitwirkungsleistungen vornehmen und die Voraussetzungen schaffen, dass wir unsere vertraglichen Leistungen erbringen können.

 

 

§ 5 Beschränkungen der Nutzung von ASP-Diensten

 

1. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Nutzung von ASP-Diensten anderen Personen als den benannten Nutzern zu ermöglichen oder zu dulden.

 

2. Bei einem schwerwiegenden oder andauernden Verstoß des Kunden gegen seine Pflichten sind wir nach vorheriger erfolgloser Abmahnung berechtigt, nach unserer Wahl die Nutzung von ASP-Diensten durch den Kunden ganz oder teilweise vorübergehend einzustellen oder das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund und ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen. Aufwendungen, die uns durch die genannten Maßnahmen entstehen, können wir dem Kunden zu den jeweils bei uns gültigen Listenpreisen in Rechnung stellen. Hat der Kunde die Rechtsverletzungen zu vertreten, so ist er uns zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens sowie dazu verpflichtet, uns von etwaigen Ansprüchen Dritter in vollem Umfang freizustellen.

 

 

§ 6 Verfügbarkeit von ASP-Diensten

 

1. Die Verfügbarkeit von Diensten ergibt sich aus dem Leistungsschein. Während der Wartungszeiten besteht kein Anspruch auf die Nutzung der Dienste; sie können aber dennoch ggf. mit Einschränkungen und plötzlichen Unterbrechungen verfügbar sein. Der Kunde wird in den Wartungszeiträumen wegen möglicher Einschränkungen und Unterbrechungen die Systeme nur auf eigene Gefahr nutzen und insbesondere nur solche Daten verarbeiten, deren Verlust oder unbeabsichtigte Änderung ohne nachteilige Folgen ist, vor allem weil sie von ihm mit nur geringfügigem Aufwand wiederhergestellt werden können.

 

2. Wir sind berechtigt, wegen nicht vorhersehbarer Wartungsoder Reparaturarbeiten die Nutzung von Diensten auch während der Nutzungszeiten zu unterbrechen. Wir werden in diesem Fall den Kunden per e-Mail informieren.

 

3. Wird die nach dem Leistungsschein geschuldete Verfügbarkeit der Dienste bei einem oder mehreren Softwareprogrammen aus von uns zu vertretenden Gründen nicht erreicht, ohne dass ein Fall nach § 4.2 vorliegt, so ist der Kunde berechtigt, die nach dem Leistungsschein auf den betroffenen Dienst entfallende monatliche Vergütung um jeweils 0,1 % pro Minute der Verfügbarkeitsunterschreitung zu mindern, maximal jedoch in Höhe der monatlichen Vergütung. Erreicht der Minderungsbetrag die monatliche Gesamtvergütung oder in drei aufeinanderfolgenden Monaten jeweils mindestens 33 % der monatlichen Gesamtvergütung, so ist der Kunde zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages berechtigt. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung erlischt, wenn der Kunde die Kündigung nicht binnen zwei Wochen nach Eintritt der Voraussetzungen schriftlich oder per Telefax erklärt.

 

4. Bei wiederholten grob fahrlässig oder vorsätzlich unzutreffenden Störungsmeldungen seitens des Kunden sind wir berechtigt, die durch die Bearbeitung der Störungsmeldungen entstandenen Kosten, mindestens jedoch EURO 100,je Störungsmeldung, dem Kunden zu berechnen.

 

 

§ 7 Lieferund Leistungszeit

 

1. Der Beginn der von uns angegebenen Lieferbzw. Leistungszeit setzt die Abklärung aller technischen Fragen sowie die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden voraus.

 

2. Verzögerungen, die darauf beruhen, dass der Kunde Änderungswünsche gegenüber dem ursprünglichen Auftrag geltend macht, gehen zu seinen Lasten.

 

3. Im Falle höherer Gewalt und sonstiger unvorhersehbarer, außergewöhnlicher und unverschuldeter Umstände z.B. bei Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, Mangel an Transportmitteln, behördlichen Eingriffen, Energieversorgungsschwierigkeiten usw., auch wenn sie bei Vorlieferanten eintreten verlängert sich die Lieferund Leistungsfrist in angemessenem Umfang, wenn wir an der rechtzeitigen Erfüllung unserer Verpflichtung gehindert sind.

 

4. Wird durch die genannten Umstände die Lieferung oder Leistung unmöglich oder unzumutbar, werden wir von unserer Verpflichtung frei. Sofern die Lieferbzw. Leistungsverzögerung länger als 2 Monate dauert, ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Der Kunde kann früher zurücktreten, wenn die Verzögerung für ihn unzumutbar ist. Verlängert sich die Lieferbzw. Leistungszeit wegen höherer Gewalt oder werden wir von unserer Verpflichtung frei, kann der Kunde hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten. Auf die genannten Umstände können wir uns nur berufen, wenn wir den Kunden hiervon unverzüglich benachrichtigen.

 

5. Für den Fall, dass der Kunde in Annahmeverzug kommt oder sonstige Mitwirkungspflichten verletzt, sind wir berechtigt, den uns entstehenden Schaden einschließlich etwaiger Mehraufwendungen zu verlangen. Im Fall des Annahmeverzugs geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser in Annahmeverzug gerät.

 

 

§ 8 Gefahrübergang

 

Wird die Ware auf Wunsch des Kunden an diesen versandt, so geht mit der Absendung an den Kunden, spätestens mit Verlassen des Werks/Lagers die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Kunden über. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt.

 

 

§ 9 Preise und Zahlung

 

1. Unsere Preise sind Nettopreise. Zu den Preisen kommt die Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe hinzu. Die Preise gelten ab Standort und schließen die Kosten der Fracht, Abladen, Transport und Aufstellung nicht ein. Wünscht der Kunde den Versand der Ware, geschieht dies auf seine Gefahr und Kosten.

 

2. Wir behalten uns ausdrücklich vor, Wechsel abzulehnen. Schecks und rediskontfähige Wechsel werden nur zahlungshalber angenommen, ohne Gewähr für richtiges Vorlegen und Protest. Der Kunde trägt bei hingegebenen Wechseln die Diskontspesen und übernimmt etwaige Währungsverluste. Wechsel und Schecks werden vorbehaltlich des Eingangs der Auslagen mit Wertstellung des Tages gutgeschrieben, an dem wir über den Gegenwert verfügen können. Wird ein Scheck bzw. ein Wechsel nicht eingelöst, so werden sämtliche offenstehenden Forderungen fällig.

 

3. Sofern nichts anderes vereinbart ist, ist der Kaufpreis ohne Abzug innerhalb von einem Monat ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Maßgeblich ist der Zahlungseingang bei uns. Geht die Zahlung des Kunden verspätet bei uns ein, sind wir berechtigt, vom Tage der Fälligkeit an Jahreszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu fordern, wenn der Kunde Unternehmer ist, ansonsten 5 Prozentpunkte. Wir behalten uns vor, weitere, uns aus dem Verzug des Kunden entstehende Finanzierungskosten und sonstige Verzugsschäden geltend zu machen.

 

4. Im Falle des Zahlungsverzuges sind wir berechtigt, die Lieferung zurückzuhalten.

 

 

§ 10 Allgemeine Gewährleistung

 

1. Bei der Lieferung von neuen Sachen beträgt die Gewährleistungsfrist sofern es sich beim Kunden um einen Unternehmer handelt und nichts anderes vereinbart wurde ein Jahr. Bei einem Verbraucher beträgt die Gewährleistungsfrist zwei Jahre. Unbeschadet hiervon bleibt die Herstellergarantie. Bei der Lieferung von gebrauchten Sachen beträgt die Gewährleistungsfrist gegenüber einem Verbraucher ein Jahr. Gegenüber einem Unter-

 

nehmer werden gebrauchte Sachen unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung geliefert, es sei denn, es wird vertraglich etwas anderes vereinbart.

 

2. Wir sind berechtigt, bei aufgetretenen Mängel innerhalb der Gewährleistungsfrist nach unserer Wahl entweder ein Ersatzgerät zu liefern oder das Gerät in Stand zu setzen. Die Sachmangelhaftung erstreckt sich nicht auf Verschleißteile und auf solche Schäden, die beim Kunden durch natürliche Abnutzung, Feuchtigkeit, starke Erwärmung der Räume, sonstige Temperaturoder Witterungseinflüsse, unsachgemäße Behandlung, rohe Gewalt, Überanstrengung und Verwendung ungeeigneter Betriebsoder Schmiermittel entstehen. Nacherfüllungs-, Schadensersatz-, Minderungsoder Rücktrittsansprüche i.S.v. §§ 437, 634 BGB wegen offensichtlicher Mängel erlöschen nach Abnahme, spätestens aber, wenn der Kunde sie nicht sofort, also innerhalb von zwei Wochen nach Übergabe rügt, sofern der Kunde Unternehmer ist.. Wir können die Nacherfüllung unbeschadet unserer Rechte aus § 275 Abs. 2 und 3 BGB verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist.

 

3. Statt nachzubessern können wir auch eine Ersatzsache liefern. Liefern wir eine Ersatzsache, so können wir vom Kunde Rückgewähr der mangelhaften Sache nach Maßgabe der §§ 346 bis 348 BGB verlangen. Schlägt die Nachbesserung fehl, verweigern wir die Ersatzlieferung oder erbringen sie nicht innerhalb angemessener Frist, kann der Kunde die Vergütung mindern oder vom Vertrages zurücktreten. Eine Nachbesserung gilt nach dem erfolglosen dritten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt.

 

4. Soweit nichts anderes vereinbart, werden Gewährleistungsarbeiten als Bring-In-Service (Abgabe und Abholung durch den Kunden) erbracht.

 

5. Bei Softwarefehlern, d. h. Abweichungen von der im Datenblatt festgelegten Programm-Spezifikation, werden wir die Mängelbeseitigung durch Überlassung eines Korrektur-/Änderungsstandes vornehmen.

 

6. Sämtliche Sachmangelansprüche erlöschen, wenn der Kunde selbst oder durch Dritte ohne unsere schriftliche Genehmigung Änderungen oder Eingriffe am Produkt vornimmt.

 

7. Bei Verlust oder Beschädigung von Datenmaterial umfasst unsere Ersatzpflicht nicht den Aufwand für die Wiederbeschaffung verlorener Daten, die bei einer ordnungsgemäßen, täglichen Datensicherung nicht aufgetreten wären.

 

 

§ 11 Besondere Gewährleistungsbestimmungen bei ASP-Diensten

 

1. Für die Gewährleistung und Haftung für ASP-Dienste gelten ergänzend die nachfolgenden Regelungen. Wir haften für die von uns zu erbringenden ASP-Leistungen, soweit die Beeinträchtigung nicht auf Einschränkungen der Verfügbarkeit gemäß § 4 dieser Bedingungen beruht. Folgen der mangelnden Verfügbarkeit sind abschließend in § 4 geregelt.

 

2. Aufgrund der Beschaffenheit von Netzverbindungen übernehmen wir keine Haftung für die Erreichbarkeit unserer informationstechnischen Systeme, sofern nicht die betreffenden Verbindungen von uns bereitzustellen und zu unterhalten sind. Die beschriebenen Leistungsmerkmale der Lösungen und Leistungen enthalten eine abschließende Aufzählung der Eigenschaften des Vertragsgegenstandes; sie stellen keine Beschaffenheitsgarantie dar.

 

3. Wir übernehmen die Pflege der ASP-Services einschließlich der dazugehörigen Software. Dazu werden wir binnen angemessener Frist Mängel und Störungen diagnostizieren und beseitigen sowie während unserer üblichen Arbeitszeiten einen Kundensupport für ASP-Services bereitstellen. Mängel sind reproduzierbare Abweichungen von den vertraglich und in der Benutzerdokumentation festgelegten Spezifikationen. Bei dem Einsatz von Software Dritter, die wir zur Nutzung durch den Kunden im Rahmen der ASPServices lizenziert haben, sind wir nur zur Beschaffung und Einspielung von allgemein verfügbaren neuen Releases, Updates oder Mangelkorrekturen verpflichtet.

 

4. Sollten aus von uns zu vertretenden Umständen ASP-Dienste nicht, nicht vertragsgemäß oder mangelhaft erbracht werden, ist der Kunde berechtigt, den Vertrag in Bezug auf die betroffene Leistung außerordentlich schriftlich zu kündigen.

 

5. Der Kunde wird Mängel und andere Störungen unverzüglich schriftlich, per e-Mail, Telefax oder Telefon an uns melden und uns alle für die Mängelbeseitigung benötigten Unterlagen und Informationen übermitteln.

 

6. Kommen wir mit der Erbringung unserer Leistungen in Verzug und macht der Kunde glaubhaft, dass ihm dadurch Schäden oder Aufwendungen entstanden sind, kann er eine Pauschale als Ersatz beanspruchen. Die Pauschale beträgt für jede vollendete Woche der Verspätung 0,5 % des Preises für die vom Verzug betroffene Leistung, insgesamt jedoch höchstens 5 % dieses Preises. Der Nachweis eines höheren Schadens bleibt dem Kunden vorbehalten.

 

 

§ 12 Haftungsbeschränkung

 

1. Sämtliche Schadensersatzansprüche des Kunden aus Pflichtverletzung, Verzug, Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsschluss, aus unerlaubter Handlung und anderen Rechtsgründen sind ausgeschlossen, soweit die Schäden oder die Folgeschäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln verursacht wurden. Die Beschränkung der Haftung gilt in gleichem Umfang für unsere Erfüllungsund Verrichtungsgehilfen. Außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit ist unsere Haftung auf den vorhersehbaren Schaden, höchstens einen Betrag bis zu 200.000 EUR je Schadensereignis begrenzt.

 

2. Wir haften unbeschränkt, soweit vertragswesentliche Pflichten verletzt werden oder wenn der Kunde wegen des Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft Schadensersatzansprüche geltend macht. Die Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden aus Verletzungen des Lebens, des Körpers und der Gesundheit, bei Garantien oder Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz.

 

3. Auf die vorstehenden Haftungsbeschränkungen können wir uns nicht berufen, wenn wir den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache bzw. Software übernommen haben.

 

4. Für Telekommunikationsdienstleistungen haften wir bei Vermögensschäden bis zu einem Betrag von zwölftausendfünfhundert Euro. Sofern Kunden ihrerseits Telekommunikationsdienstleistungen für die Öffentlichkeit erbringen, ist unsere vertragliche Haftung auf die Summe der Mindesthaftungsbeträge gegenüber den geschädigten Endkunden unseres Kunden beschränkt. Gegenüber der Gesamtheit der Geschädigten ist unsere Haftung auf zehn Millionen Euro jeweils je schadenverursachendes Ereignis begrenzt. Übersteigen die Entschädigungen, die mehreren aufgrund desselben Ereignisses zu leisten sind, die Höchstgrenze, so wird der Schadensersatz in dem Verhältnis gekürzt, in dem die Summe aller Schadensersatzansprüche zur Höchstgrenze steht. Die Haftungsbegrenzung der Höhe nach entfällt, wenn der Schaden vorsätzlich verursacht wurde.

 

4. Zwingende gesetzliche Haftungsbestimmungen bleiben von der Haftungsbeschränkung unberührt.

 

 

§ 13 Beratungs-/Serviceleistungen

 

Auf Wunsch des Kunden erbringen wir Beratungsund Serviceleistungen. (Aufstellung, Installation, Unterstützung) entsprechend dem Leistungsschein. Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, sind die Leistungen vom Kunden zu vergüten.

 

 

§ 14 Eigentumsvorbehalt

 

1. Alle gelieferten Produkte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung bei Zahlung durch Scheck oder durch Wechsel bis zur Einlösung und Freiheit von Regressforderungen sämtlicher uns aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden zustehender Forderungen unser Eigentum.

 

2. Der Kunde ist berechtigt, die Produkte im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern, solange er nicht mit der Kaufpreiszahlung in Verzug ist. Zu außergewöhnlichen Verfügungen wie Verpfändungen und Sicherungsübereignungen an Dritte ist er nicht befugt. Für den Fall der Weiterveräußerung tritt der Kunde bereits jetzt die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Kunden entstehenden Forderungen und sonstigen Ansprüche einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent sicherheitshalber mit allen Nebenrechten an uns ab. Der Kunde ist berechtigt, die abgetretenen Forderungen einzuziehen. Die Einziehungsermächtigung erlischt, wenn der Kunde seine Zahlungen einstellt, Insolvenz beantragt oder eröffnet wird, bei einem außergerichtlichen Vergleichsverfahren oder bei sonstigem Vermögensverfall. In diesem Fall können wir verlangen, dass der Kunde uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug der Forderungen erforderlichen Angaben macht, die dazugehörenden Unterlagen aushändigt und dem Drittschuldner die Abtretung mitteilt.

 

3. Dem Kunden ist es untersagt, über die Weiterverkaufsforderung ohne unsere schriftliche Zustimmung durch Sicherungsoder Forderungsabtretung, auch im Wege des Forderungskaufs, zu verfügen.

 

4. Wir verpflichten uns, auf Verlangen des Kunden die Sicherungen zurückzuübertragen oder freizugeben, soweit der Wert der uns gegebenen Sicherung die Höhe unserer Forderung insgesamt um mehr als 20 % übersteigt.

 

 

§ 15 Datenschutz

 

Erhebt, verarbeitet oder nutzt der Kunde selbst oder durch uns personenbezogene Daten, so steht er dafür ein, dass er dazu nach den gesetzlichen, insbesondere datenschutzrechtlichen Bestimmungen berechtigt ist, und stellt uns im Falle eines Verstoßes von Ansprüchen Dritter frei. Sofern personenbezogene Daten durch uns erhoben, verarbeitet oder genutzt werden, beachtet wir die Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und anderer datenschutzrechtlicher Vorschriften (z.B. des Teledienstdatenschutzgesetzes). Soweit die zu verarbeitenden Daten personenbezogene Daten sind, liegt eine Auftragsdatenverarbeitung vor und werden wir die Weisungen des Kunden beachten. Die Weisungen müssen rechtzeitig schriftlich mitgeteilt werden. Unsere mit der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten betrauten Mitarbeiter sind nach § 5 BDSG und § 11 BDSG zur Geheimhaltung verpflichtet.

 

 

§ 16 Aufrechnungsverbot, Vertragsstrafe

 

1. Der Kunde kann gegen unsere Forderungen auf Zahlung der vereinbarten Vergütung nur aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Kunden entweder von uns anerkannt wurde oder rechtskräftig festgestellt ist. Dies gilt auch für Zurückbehaltungsrechte des Kunden.

 

2. Vertragstrafen werden von uns nur dann akzeptiert, wenn sie vertraglich ausgehandelt, schriftlich niedergelegt von uns unterschrieben werden. Vertragsstrafen in allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden binden uns in keinem Fall. Sämtliche Vertragstrafen beinhalten für uns die Rechte nach §§ 339 ff. BGB mit der Maßgabe, dass derjenige, der Rechte aus einem Vertragsstrafeversprechen herleiten will, sämtliche Voraussetzungen hierfür darzulegen und zu beweisen hat. Jedwede Vertragsstrafe ist auf sonstige Schadensersatzansprüche anrechenbar. Wir behalten uns das Recht vor, nachzuweisen, dass kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist, den die Vertragsstrafe auswirft und die Vertragsstrafe entsprechend zu reduzieren.

 

 

§ 17 Salvatorische Bestimmung

 

Sollte eine oder sollten mehrere der Bestimmungen des Vertrages und/oder dieser AGB außerhalb der Hauptleistungspflichten unwirksam sein, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der restlichen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, in einem derartigen Fall in eine neue Regelung einzuwilligen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung möglichst nahe kommt und die sie vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit gekannt hätten.

 

 

§ 18 Ausfuhrgenehmigungen, Gerichtstand und Erfüllungsort

 

1. Die Ausfuhr der Vertragsgegenstände und der Unterlagen kann z.B. aufgrund ihrer Art oder ihres Verwendungszweckesder Genehmigungspflicht unterliegen.

 

2. Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist, soweit der Kunde Unternehmer, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, unser Sitz.

 

3. Auf das Vertragsverhältnis ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland anwendbar unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.